Wie läuft die Mediation ab?
Der wesentliche Unterschied der
Wirtschaftsmediation zum Gerichtsverfahren besteht
darin, dass sich die Parteien selbst auf eine Lösung
verständigen können und diese nicht vom Richter
erzwungen werden muss.
Die Entscheidungsgewalt über Fortführung und
Ausgang des Verfahrens bleibt einzig bei den
Parteien. Der Wirtschaftsmediator ist dabei ein
Moderator, der auf der Grundlage seiner
Ausbildung und Erfahrung die Parteien durch das
Verfahren führt.
Die Mediation wird je nach Erfordernis entweder
im Rahmen gemeinsamer Besprechungen in Anwesenheit
aller Beteiligten durchgeführt oder in abwechselnden
Einzelgesprächen jeweils einer Partei mit dem
Mediator.
Die Mediation kann unter Beteiligung der Anwälte
beider Parteien durchgeführt werden. Dies ist oft
sinnvoll, aber keineswegs zwingend.
Am Schluss einer Wirtschaftsmediation steht eine
rechtsverbindliche Vereinbarung zur
Konfliktbeilegung.
|