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Wie läuft die Mediation ab?

Der wesentliche Unterschied der Wirtschaftsmediation zum Gerichtsverfahren besteht darin, dass sich die Parteien selbst auf eine Lösung verständigen können und diese nicht vom Richter erzwungen werden muss.

Die Entscheidungsgewalt über Fortführung und Ausgang des Verfahrens bleibt einzig bei den Parteien. Der Wirtschaftsmediator ist dabei ein Moderator, der auf der Grundlage seiner Ausbildung und Erfahrung die Parteien durch das Verfahren führt.

Die Mediation wird je nach Erfordernis entweder im Rahmen gemeinsamer Besprechungen in Anwesenheit aller Beteiligten durchgeführt oder in abwechselnden Einzelgesprächen jeweils einer Partei mit dem Mediator.

Die Mediation kann unter Beteiligung der Anwälte beider Parteien durchgeführt werden. Dies ist oft sinnvoll, aber keineswegs zwingend.

Am Schluss einer Wirtschaftsmediation steht eine rechtsverbindliche Vereinbarung zur Konfliktbeilegung.

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